Jens B. wurde am Freitag entlassen. Er hatte 1986 eine Frau in Göttingen vergewaltigt

Jenfeld. Ein dritter ehemaliger Sicherungsverwahrter ist am Freitag überraschend in das ehemalige Altenheim an der Straße Elfsaal in Jenfeld gezogen. Der 51 Jahre alte verurteilte Sexualstraftäter Jens B. wurde am Nachmittag aus der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel entlassen und von Justizbeamten in einem Transporter auf das Gelände des Seniorenzentrums Holstenhof gebracht. Damit sind bereits drei der vier Wohnungen in der von der Hansestadt betrieben betreuten Einrichtung für ehemalige Sicherungsverwahrte bewohnt. Schon am 16. Januar waren zwei verurteilte Schwerverbrecher auf das Gelände gezogen. Anwohner hatten daraufhin gegen ihre neuen Nachbarn protestiert.

Jens B. hatte 1986 eine Frau in Göttingen vergewaltigt und auf sie eingestochen. Er verbüßte 15 Jahre Haft, lebte danach zehn Jahre in Sicherungsverwahrung und musste jetzt aufgrund einer Gesetzesänderung entlassen werden. Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht hatte bereits am 29. Dezember beschlossen, die Sicherungsverwahrung für Jens B. aufzuheben. Allerdings hatte die für die Tat zuständige Staatsanwaltschaft in Göttingen Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Am Freitag wurde die Beschwerde vom Hamburger Oberlandesgericht verworfen und Jens B. entlassen.

Er hat sich bereits 2001 und 2004 Therapien unterzogen. Im vergangenen Jahr kamen zwei vom Landgericht beauftragte Sachverständige zu dem Schluss: Von Jens B. gehe keine Gefahr mehr aus, dass er "infolge eines Hanges erhebliche Straftaten begehen werde". Sein zukünftiges Leben in Freiheit ist allerdings mit einer Auflage verbunden: Der 51-Jährige musste laut den Vorgaben seiner Führungsaufsicht seinen Wohnsitz in der betreuten Einrichtung in Jenfeld nehmen. Dies hatte er lange abgelehnt und damit auch seine Entlassung gefährdet. Grund: Jens B. gab an, in dem Stadtteil aufgewachsen zu sein. Seine Mutter lebe noch immer dort.

Die CDU kritisierte: Erneut sei ein Sicherungsverwahrter "heimlich in Jenfeld untergebracht" worden, sagte Rechtsexpertin Viviane Spethmann. "Das Versprechen der völligen Transparenz für die Anwohner hat der Senat damit erneut gebrochen."