Der 21-Jährige hatte bei den Schanzenkrawallen mit einer Eisenstange gegen die Fassade der Haspa-Filiale am Schulterblatt gedroschen.

Hamburg. "Das ist Ihre letzte Chance", hatte der Amtsrichter in aller Deutlichkeit gesagt und Maximilian J. im vergangenen September wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte 21-Jährige hatte bei den Schanzenkrawallen am 20. August vergangenen Jahres mit einer Eisenstange gegen die Fassade der Filiale der Hamburger Sparkasse am Schulterblatt gedroschen. Dann schnappte er sich mit vier weiteren Randalierern eine Bierbank und versuchte damit die Eingangstür aufzubrechen. Eine Bierflasche, die er wenig später in Richtung von Polizisten schleuderte, verfehlte die Beamten nur denkbar knapp.

Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Berufung - sie strebt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung an, weil es sich bei Maximilian J. um einen unverbesserlichen Straftäter handele. Gestern sollte die Verhandlung beginnen, doch der Angeklagte kam nicht. "Er hat verschlafen und seinen Zug verpasst", so sein Verteidiger zerknirscht. Chance vertan. Die Vorsitzende Richterin erließ Haftbefehl. "Die Behauptung, er habe verschlafen, entschuldigt den Angeklagten nicht." Der Anwalt versuchte noch, die Verhaftung seines Mandanten abzuwenden. Maximilian J. habe sich "stabilisiert" und eine Wohnung gefunden, arbeite probeweise im Hoch- und Tiefbau. Die Richterin kannte kein Pardon. "Wer nicht kommen will, der muss fühlen."