Amtsgericht Harburg verhandelt zudem wegen Körperverletzung. In der “Mixed Martial Arts“-Szene ist der Angeklagte vor allem als “Der Baron“ bekannt.

Hamburg. Tätowierter Handrücken, markige Pose, durchtrainierter Körper, kahl rasierter Schädel - Emanuel Vivian Leonard Freiherr von R. ist in der "Mixed Martial Arts"-Szene (gemischte Kampfkünste) vor allem als "Der Baron" bekannt. Er hat einen ruhmreichen Ahnen, der markante Spuren in deutschen Geschichtsbüchern hinterlassen hat - der junge Freiherr indes hat es bislang nur in die Gerichts- und Polizeiakten geschafft. Weil er seine Ex-Freundin bedroht und geschlagen haben soll, muss sich der Adelsspross seit gestern vor Gericht verantworten. Der Anklagevorwurf: Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung.

Leicht zusammengesunken sitzt der junge Mann vor der Harburger Amtsrichterin. Was am 14. April 2010 passierte, das habe er nicht gewollt, sagt Emanuel von R., irgendwie habe er "die Contenance" verloren. An jenem Tag sei er zur Wohnung seiner Freundin in Heimfeld gefahren, um die ein Monat zuvor in die Brüche gegangene Beziehung zu retten. Doch als ihn Marlies G. (Name geändert) an der Haustür zurückwies, drohte er ihr via Gegensprechanlage: Er werde ihr Batteriesäure ins Gesicht schütten, um sie dauerhaft zu entstellen - offenbar hatte ihn ein zuvor gelesener Bericht über die durch ein feiges Säureattentat entstellte Iranerin Ameneh Bahrami zu der Drohung inspiriert. "Das habe ich natürlich nicht ernst gemeint, ich hatte gar keine Batteriesäure bei mir. Ich war verletzt und wütend", rechtfertigt sich der Angeklagte. Zwar erwirkte Marlies G. nach dieser Szene eine einstweilige Verfügung, nach der Emanuel von R. keinen Kontakt zu ihr aufnehmen durfte. Doch zwei Wochen später, als sich die Wege der beiden Ex-Partner am Busbahnhof in Quickborn kreuzten, drehte der 23-Jährige erneut durch. Emanuel von R.: "Ich habe sie zufällig dort getroffen, sie hat mich sofort provoziert und gesagt, sie würde mit einem anderen Mann schlafen."

Da seien bei ihm "die Sicherungen durchgebrannt". Er habe sie als "Hure" und "Schlampe" beschimpft, sie angespuckt und einmal gegen den Oberschenkel geschlagen. Dass er sie, wie angeklagt, auch an den Haaren gerissen habe, bestreitet Emanuel von R. - die hätten sich in dem Handy verfangen, dass er rasend vor Eifersucht seiner Ex abgenommen habe. Der Augenzeugin Helene G. gelang es gerade noch, den gemeinsamen, im Kinderwagen liegenden Sohn des zerstrittenen Paares aus der Gefahrenzone zu bugsieren. Der Angeklagte gestern zur Zeugin: "Danke schön dafür noch mal."

Obgleich Emanuel von R. die Taten weitgehend einräumte, hat das Gericht gestern einen weiteren Verhandlungstermin angesetzt. Grund: Von den angeklagten Tritten in den Unterleib und Schlägen gegen den Kopf will der Freiherr nichts wissen. Marlies G., die dazu Angaben machen könnte, sollte gestern als Zeugin vernommen werden, fehlte aber unentschuldigt. Gegen sie verhängte das Gericht deshalb ein Ordnungsgeld, sie soll nun am 12. Januar gehört werden. Mit seiner Ex-Freundin verstehe er sich inzwischen wieder gut, sagt Emanuel von R., der gemeinsame Sohn lebe überwiegend bei ihm. Der Angeklagte: "Das war alles falsch, ich bereue die Taten."