Die Schweiz hat einen Hamburger ausgeliefert, nach dem bereits seit zehn Jahren mit Haftbefehl gesucht wurde. Dem 71 Jahre alten Kaufmann W. wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der in Hamburg geborene Mann wurde nach Informationen des Hamburger Abendblatts bereits am Dienstag am Grenzübergang Basel den deutschen Ermittlern überstellt.

Die Hamburger Justizbehörde hatte vor einem Jahr um die Auslieferung des Mannes ersucht. Er wurde in Deutschland wegen Hinterziehung indirekter Steuern gesucht, dazu gehören Zollabgaben oder Mehrwertsteuern. Im Gegensatz dazu ist die Einkommenssteuer eine direkte Steuer.

Bereits im Juli 2009 hatte das Schweizer Bundesamt für Justiz die Auslieferung des Mannes verfügt. Der heute 71-Jährige hatte daraufhin Beschwerde eingelegt, die erst das Bundesstrafgericht und nun auch das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, abwiesen.

Es ist das erste Mal, dass die Schweiz einen Deutschen wegen Hinterziehung indirekter Steuern überstellte. Entsprechend hatten die Richter zuvor eine Grundsatzfrage zu klären.

Sie kamen zu dem Schluss, dass die Schweiz aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) verpflichtet sei, Personen bei Delikten, die indirekte Steuern tangieren, an andere Vertragsstaaten auszuliefern. Unter einer Einschränkung: Dem Täter darf nicht mehr als eine Freiheitsstrafe von einem Jahr drohen.