Der Fall

Rentnerin Beate Möller wollte einfach nur ihren Geburtstag feiern, nicht zu Hause, sondern nachmittags im Stadtpark. Geplant war ein Fest mit Freunden, Erwachsenen und Kindern, insgesamt ca. 50 Personen. Die Feier war vorbei, da verlangte das Bezirksamt Hamburg-Nord von der 68-Jährigen plötzlich 30 Euro Gebühren. "Ich verstehe nicht, warum ich das bezahlen sollte. Wir hatten in einem Café im Stadtpark die Geburtstagsfeier begonnen, dort gegessen und getrunken. Anschließend gingen wir zum Indianerspielplatz. Dort veranstalteten wir eine kleine Theateraufführung, eine Schatzsuche für Kinder sowie ein kleines Lagerfeuer, ohne dort zu grillen." Beate Möller hatte zuvor bei der Behörde angefragt - und man hatte ihr mündlich grünes Licht für das Fest gegeben. "Dass ich für die Nutzung des Spielplatzes nun Geld bezahlen sollte, davon war bei dem Gespräch mit dem Mitarbeiter und in dem Schriftwechsel mit der Behörde nicht die Rede gewesen." Sie zahlte die 30 Euro, legte dann aber Widerspruch ein. Der wurde abgelehnt.

Die Recherche

Das Bezirksamt Nord ließ sich die Akten kommen. Muss man für Feste im Stadtpark bezahlen? Sprecher Peter Hansen erläutert die Grundsätze: "Grundsätzlich muss man bei uns für eine Feier in Parks mit mehr als 30 Personen 30 Euro bezahlen." Diese Regelung gilt auch in Mitte und in Eimsbüttel, in anderen Bezirken kann das abweichen. Maßstab ist: "Gehen Feste über die normale Nutzung hinaus, beispielsweise mit aufwendigem Catering und Programm, dann ist dies Sondernutzung von Grün- und Erholungsanlagen, dafür gibt es eine Gebührenordnung." In diesem Fall ging die Behörde von einer Sondernutzung aus. Warum? "Wir haben Frau Möller 60 Quadratmeter Nutzfläche für das Fest zugebilligt, es gab ein Programm über mehrere Stunden." Beate Möller dagegen: "Die meiste Zeit waren wir in dem Café. Anschließend hatten wir nur auf dem Spielplatz ein wenig mit den Kindern gespielt und zusammengesessen. Niemals war ich zuvor auf irgendwelche Gebühren hingewiesen worden." Sprecher Hansen: "In der Regel informieren unsere Mitarbeiter die Antragsteller über die Gebühren. Es ist aber hier nicht ausgeschlossen, dass dies der Frau nicht mitgeteilt worden ist."

Das Ergebnis

Wolfgang Kopitzsch, Bezirksamtsleiter Nord, lud die Frau nun noch mal zu sich ins Büro ein. Er hörte sich ihre Argumente an und ließ die Einzelheiten des Falls erneut in den Fachabteilungen genauer prüfen "Wir haben uns auch die Fotos angeschaut vom Geburtstag." Nun kam heraus: "Frau Möller hat sich vorbildlich verhalten, als sie bei uns nach einer Erlaubnis für ihr Fest fragte. Im Grunde hätte sie hier aber gar keinen Antrag auf Sondernutzung stellen müssen. Denn es handelte sich um eine völlig normale Nutzung des Spielplatzes. Die 30 Euro werden ihr jetzt sofort zurücküberwiesen", versichert der Bezirksamtsleiter. Beate Möller ist glücklich. "Danke schön für die Intervention."

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