Die Wissenschaftsbehörde erarbeite derzeit eine Entgegnung zur Verfassungsbeschwerde, teilte die ein Sprecher dem Abendblatt auf Anfrage mit. Der Senat sei der Auffassung, dass freie Wissenschaft in Hamburg "möglich ist und ungefährdet betrieben werden kann." So habe das Bundesverfassungsgericht 2004 zum brandenburgischen Hochschulgesetz entschieden, dass "die Etablierung entscheidungsfähiger Leitungsorgane an den Hochschulen grundsätzlich zulässig ist", insbesondere schreibe das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit "keine bestimmte Organisationsform des Wissenschaftsbetriebs an den Hochschulen vor", betonte der Sprecher. "Gleichwohl" habe die Behörde eine Evaluierung des Hochschulgesetzes in Auftrag gegeben, wobei Experten auch die Gremienstruktur überprüfen sollen. Wie berichtet, sollen im Sommer Ergebnisse vorliegen. Bis dahin werde das Hochschulgesetz "ergebnisoffen" überprüft. Aus der Uni heraus werde angemahnt, dass es unterhalb der Fakultäten keine Gremien der Selbstverwaltung gebe, so der Behördensprecher: "Für große Fakultäten mit mehr als 10 000 Studierenden stellt dies durchaus ein Problem bei der Meinungsfindung dar."