Nun streut der isländische Vulkan auch noch Asche ins Getriebe der Hamburger Justiz: Eine Beisitzerin von zwei Prozessen der Großen Strafkammer 27 sitzt wegen des eingeschränkten Flugverkehrs aktuell in Spanien fest. Doch die Hauptverhandlungen, an denen sie beteiligt ist, müssen spätestens am Mittwoch fortgesetzt werden.

Ansonsten hieße es: alles auf null, beide Verfahren würden komplett von vorn beginnen. Grund: Die Strafprozessordnung legt fest, dass eine Hauptverhandlung maximal für drei Wochen unterbrochen werden darf - es sei denn, der Prozess läuft schon länger als zehn Verhandlungstage. Doch in beiden Verfahren läuft die Frist am Mittwoch ab, eine rechtzeitige Ankunft der Beisitzerin gilt wegen des weiter eingeschränkten Flugverkehrs als unwahrscheinlich. "Nach dem Gesetz muss eine Hauptverhandlung zügig und in einem Stück durchgeführt werden", sagt Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn dem Abendblatt.

In den beiden Prozessen geht es um Tötungsdelikte. Zum einen handelt es sich um den Fall Anton W. (20), der einen Freund im August im Drogenwahn im Volksdorfer Wald erwürgt haben soll. Im zweiten Prozess müssen sich zwei Jugendliche verantworten, die in Harburg einen Dachdecker bei einem Streit um 20 Cent getötet haben sollen.

Auch zwei Rauschgift-Prozesse laufen Gefahr, neu eröffnet werden zu müssen, weil die zuständige Richterin in den USA festsitzt. Hier muss spätestens am Freitag weiterverhandelt werden. Sollten die Verhandlungen von vorn beginnen, fielen die bisherigen Kosten der Staatskasse zur Last.