Gerichtliche Schlappe für das Wohnungsvermittlungsunternehmen Wimmo GmbH: Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom Mai 2009, wonach die Tätigkeiten der Wimmo unter das Wohnungsvermittlungsgesetz fallen und daher einen Erfolg voraussetzen: Wird den Geschädigten keine Wohnung vermittelt, so die Bundesrichter, hätten sie Anspruch auf Rückzahlung der Geldbeträge.

Der Mieterverein zu Hamburg hatte die Hamburger Wimmo GmbH im Namen von neun Geschädigten verklagt. Ihnen muss die Firma eine umstrittene Vermittlungsprovision zurückzahlen. Für die Vermittlung von Listen mit angeblich courtagefreien Wohnungen zahlten Wimmo-Kunden zwischen 179 und 189 Euro.

Jedoch enthielten diese Listen zum Teil keine aktuell zur Vermietung frei stehende Wohnungen, teils handelte es sich sogar um Sozialwohnungen, so der Mieterverein. Nach dessen Einschätzung könnten nun hohe Forderungen auf die Firma zukommen. "Wir gehen davon aus, dass die Wimmo GmbH angesichts der sehr hohen Zahl der Betroffenen mit Rückforderungsansprüchen von über einer Million Euro zu rechnen hat", sagte der Chef des Mietervereins, Eckard Pahlke.