Walter Scheuerl, Sprecher der Volksinitiative "Wir wollen lernen", hält die Werbekampagne des Senats für die Primarschule für rechtswidrig. Scheuerl verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. April 2009. Dabei ging es um die Auseinandersetzung um das inzwischen gescheiterte Berliner Volksbegehren Pro-Reli für einen eigenständigen Religionsunterricht. In der Entscheidung heißt es: "Dem Antragsgegner (dem Berliner Senat, die Red.) wird ... untersagt, mit Ausnahme der Amtlichen Informationen zum Volksentscheid unter Einsatz staatlicher Mittel durch Anzeigenserien, Faltblätter oder sonstige Publikationen werbend für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten bei dem Volksentscheid ... einzutreten."

Als Grund führte das Gericht an, dass der zur Neutralität verpflichtete Senat keine Steuermittel einsetzen darf, "um seine parteiische Auffassung zu dem Volksbegehren der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen".

Scheuerl zieht die Parallele zum Vorgehen des Hamburger Senats vor dem Volksentscheid am 18. Juli über die Einführung der Primarschule. Wie berichtet, hatte Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) eine 200 000 Euro teure Werbekampagne für die Primarschule bei der Agentur gürtlerbachmann in Auftrag gegeben. "Wir appellieren an die Senatorin und den gesamten Senat, die Vergabe von Steuergeldern an externe Werbeagenturen zu stoppen", sagte Scheuerl.

Doch danach sieht es nicht aus. "Der Senat wird über seine Reform informieren, dabei aber nicht ausdrücklich zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten aufrufen", sagte Senatssprecherin Kristin Breuer. Schwarz-Grün beruft sich auf eine Entscheidung des Bayerischen Staatsgerichtshofs, der eine Neutralitätspflicht des Staates bei Volksentscheiden ausdrücklich verneint hatte.