1458 Prozent Gebührenerhöhung - diese absurd anmutende Zahl ergibt sich für die Kita-Kosten von gut verdienenden Eltern behinderter Kinder, wenn der Senat seine Pläne tatsächlich umsetzt. Bisher wurden die Gebühren für Kinder "mit sonderpädagogischem Bedarf" stark subventioniert. Es wurde grundsätzlich nur der Mindestsatz verlangt, der auch für Geringverdiener gilt. Künftig sollen Eltern behinderter Kinder genauso behandelt werden wie alle anderen - und für Gutverdiener bedeutet dies im Extremfall eben eine Erhöhung um 1458 Prozent. Kritiker fürchten, dass nun viele behinderte Kinder gar nicht mehr in der Kita angemeldet werden. Der Integrationsgedanke würde so konterkariert.