Die Sozialbehörde will die Kita-Gebühren ab August erhöhen. Davon unberührt bleibt die Geschwisterermäßigung. Wie die Sozialbehörde vermeldet, gibt es keine Pläne zur Änderung der Maßgaben. "Dass die Geschwisterermäßigung abgeschafft werden soll, war nicht Teil der Beschlüsse", heißt es. Bei einem Nettoeinkommen einer fünfköpfigen Familie zwischen 2505 und 3016 Euro sieht die Ermäßigung vor, dass für das zweite Kind, das vier Stunden pro Tag betreut wird, nur ein Drittel seines Beitrages, bei einem Beitrag von 117 Euro also 39 Euro gezahlt werden müssen. Ab dem dritten Kind in der Kita-Betreuung wird nur der jeweilige Mindestsatz, hier also 26 Euro, fällig. Die Geschwisterermäßigung gilt unabhängig vom Einkommen.