Die ehemalige Bischöfin und EKD-Ratsvorsitzende muss außerdem ein Monatsgehalt in Höhe von 8000 Euro als Strafe zahlen.

Hannover. Einen Monat nach ihrem Rücktritt stehen für Margot Käßmann die juristischen Folgen ihrer Trunkenheitsfahrt fest. Die ehemalige Bischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) muss rund 8000 Euro Strafe zahlen und für zehn Monate auf ihren Führerschein verzichten. Die 51-Jährige habe einem Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover in Höhe eines Monatsgehalts und dem Führerscheinentzug zugestimmt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie bestätigte damit Informationen der "Bild"-Zeitung.

Der renommierten Theologin bleibt ein Auftritt vor Gericht somit erspart, und die verhängte Strafe bleibt mit einem Monatsgehalt auch weit unter der Grenze, ab der man in Deutschland als vorbestraft gilt, weil die Strafe ins Führungszeugnis eingetragen wird. Die Bischöfin war am 24. Februar von ihren Ämtern zurückgetreten, weil sie am Wochenende zuvor im Anschluss an einen Kinobesuch in Hannovers Innenstadt nach dem Überfahren einer roten Ampel mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden war. Zu den Umständen der privaten Fahrt hatte Käßmann sich nicht geäußert. Das Strafmaß liegt im üblichen Rahmen bei Fällen, in denen Menschen erstmals entsprechend alkoholisiert am Steuer auffallen. "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", hatte Käßmann erklärt. Sie "bedauere das zutiefst".

Für Aufsehen sorgte damals nicht nur die Alkoholfahrt, sondern auch, dass die Fakten nur drei Tage später bereits an die Öffentlichkeit gelangten. Auch die Tatsache, dass die Bischöfin in Begleitung war, wurde bekannt. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt nach mehreren Strafanzeigen, wer über die Alkoholfahrt Dritte informiert haben könnte. Dafür kommen aber nicht nur Polizisten infrage, die Fakten waren auch im Innenministerium bekannt, die Blutprobe wurde zudem im Krankenhaus entnommen.

Für Aufsehen sorgte dann aber auch, dass sie öffentlich zu ihrem Fehler stand und umgehend die Konsequenzen zog. Ihren Rücktritt begründete sie damit, Amt und Autorität hätten Schaden genommen: "Mein Herz sagt mir ganz klar, ich kann nicht mit der notwendigen Autorität im Amt bleiben."

Unterdessen zeichnet sich für die Theologin ein schnelles Comeback ab. Auf dem Ökumenischen Kirchentag Mitte Mai in München wird Käßmann einen Hauptvortrag halten. Käßmann will einen großen Teil der Veranstaltungen wahrnehmen. Sie hatte sich zunächst eine Auszeit genommen und ist bislang nicht mehr öffentlich aufgetreten. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gibt es den Wunsch, Käßmann in Zukunft wieder eine wichtige Rolle zu geben. Als denkbar gilt dabei etwa eine Professur.