Ex-Justizsenator Roger Kusch wird nach seiner Alkoholfahrt mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro rechnen müssen. Ein Führerscheinentzug erfolgt erst ab 1,1 Promille. Wie berichtet, hatte die Polizei den Juristen am Sonntag gestoppt und einen Atemalkoholwert von 0,5 Promille gemessen. Der Gründer eines Sterbehilfevereins war vorher offenbar alkoholisiert zu einer suizidwilligen Seniorin gefahren.