In einem Einfamilienhaus horteten sie ein ganzes Arsenal an Waffen, Sprengstoff und Munition - das Amtsgericht hat zwei Männer und eine Frau deshalb zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. "Es geht nicht um ein Gewehr vom Opa, sondern eine Hülle und Fülle an Waffen", so der Richter. Den in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Handels wies das Gericht zurück. Ebenfalls auf der Anklagebank saß ein Journalist, der den 42-jährigen Anführer des Trios gemäß Anklage angestiftet haben sollte, bei einem Filmdreh mit illegalen Waffen zu posieren. Das Gericht sprach den Mann jedoch frei.
Der 42-Jährige wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein 43-jähriger Bekannter bekam eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, seine Freundin eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Strafmildernd rechnete ihnen der Richter das umfangreiche Geständnis an, "in dem sie auch zugegeben haben, dass das eine Riesendummheit war", würdigte der Richter. Außerdem seien die drei "Waffennarren" vorher nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Aufgeflogen war die illegale Waffensammlung, weil der 33 Jahre alte Journalist den Ermittlern einen anonymen Tipp gegeben hatte. Er hatte den 42-Jährigen im Schützenverein kennengelernt und gab an, dort von illegalen Waffengeschäften gehört zu haben. Gemeinsam drehten die beiden darüber sogar zwei Dokumentarfilme für Magazine des Privatfernsehens. Zwar war der 42-Jährige darin als illegaler Waffenhändler zu sehen, vor Gericht sprach er aber von einer Fälschung. Der 33-Jährige habe ihn als Schauspieler angeheuert und ihm später sogar eine Maschinenpistole verkauft.
Wer letztendlich vor Gericht die Wahrheit gesagt hatte, das wollte der Richter nicht entscheiden. Zwar hätten einige Zeugenaussagen für eine Täterschaft des Journalisten gesprochen. "Doch wir können nicht sagen, wer lügt. An einer Anstiftung hat das Gericht deshalb seine Zweifel", begründete er den Freispruch. Er folgte damit dem Antrag der Verteidigung und wies die Forderungen des Staatsanwalts zurück.
(HA)