Hartz IV und Aufstocker - die Unterschiede im Verdienst sind nicht groß.

Beides orientiert sich am Arbeitslosengeld (ALG) II: Früher gab es Arbeitslosenhilfe und oft auch zusätzlich Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose - heute gibt es das ALG II. Die sogenannte Regelleistung beim ALG II ist bundeseinheitlich, der zusätzliche Beitrag für Unterkunft und Heizung ("Kosten der Unterkunft") wird kommunal festgelegt. Beides zusammen ergibt den Bedarf, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis Ende des Jahres neu geregelt werden muss - bis dahin gelten die seit 2005 geltenden Sätze.

Bei der Regelleistung, auch "Grundsicherung" genannt, bekommen Alleinlebende 359 Euro im Monat. Zwei zusammenlebende Empfänger bekommen je 323 Euro monatlich (90 Prozent des Regelsatzes). Kinder bis fünf Jahre bekommen 215, bis 13 Jahre 251, bis 24 Jahre 287 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern hat nach Berechnungen der Arge in Hamburg einen Bedarf von rund 1620 Euro, der durch Kindergeld und Arbeitslosengeld II durch den Staat gedeckt wird, falls beide Ehepartner arbeitslos sind. Hätte einer der beiden jedoch einen Job im Niedriglohnbereich mit beispielsweise 1100 Euro brutto im Monat, bleibt der Bedarf von rund 1620 Euro gleich. Als Mehraufwand für den Arbeitsplatz wird der Familie in diesem Beispiel ein Freibetrag von 270 Euro anerkannt, der für die Berechnung der staatlichen Leistung vom Nettolohn (877 Euro) abgezogen wird. Zusätzlich zum Kindergeld (368 Euro) wird nun das Familienaufeinkommen um 643 Euro "aufgestockt". Unterm Strich hat die Aufstocker-Familie dann nur 270 Euro mehr als die Hartz-IV-Familie.