Sich wehren, gegen Lohndumping angehen - so kann man sich aus der Niedriglohnfalle manchmal doch befreien. Das hat Angela Gärtner (47) erlebt. Auch sie möchte ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Zu groß ist die Angst, dass sie bei der Jobsuche deshalb abgelehnt wird. In Barmbek-Süd hatte sie 2008 als Altenpfleger-Helferin eine Anstellung bekommen. Als Aushilfe. 9,20 Euro brutto die Stunde. Jederzeit kündbar und daher bequem für den christlichen Träger des Heims. Normalerweise hätte sie so vielleicht ein, zwei Tage pro Woche gearbeitet. "Doch in Wahrheit war es ein Fulltime-Job", sagt sie. 150 Stunden im Monat, 1100 Euro brutto und ohne die üblichen Tarifrechte. Zwar hatte sie ihr christlicher Arbeitgeber mit dem Mehrverdienst stets ordungsgemäß als kurzfristigen Aushilfsjob abgerechnet. Doch eine Vollzeitstelle verweigerte er. Monat für Monat wurde dieser Zustand verlängert. Zuschläge für Nachtarbeit oder Wochenddienste sparte ihr Arbeitsgeber ebenfalls.

Der Aushilfsjob - in Wahrheit offenbar nur ein Mittel, um willige und billige Leute zu beschäftigen und eine teure Festanstellung zu umgehen. Sie traute sich aber zunächst nicht zu protestieren, denn in Arbeitslosigkeit und Hartz IV wollte sie nicht wieder rutschen. Sie lebt mit einem Partner zusammen, der Frührentner ist, eine kleine Rente nur hat. "Ich war so hilflos, ich wollte ja unbedingt dazu verdienen", sagte sie. Doch dann, nach eineinhalb Jahren, fragte sie doch nach einem festen Vertrag, wurde vertröstet und schließlich ganz verabschiedet: Rauswurf. Doch Angela Gärtner klagte auf "Feststellung eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses". Sie bekam recht. Damit hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und - viel wichtiger - auf eine Weiterbildung zur examinierten Altenpflegerin mit mehr Chancen. Beides wäre als gekündigte Aushilfskraft nicht möglich gewesen.