Die Klagen von rund 200 Sicherheitskräften des Hamburger Flughafens auf Festanstellung bei der Bundespolizei gehen in eine weitere Runde. Gestern hatte das Arbeitsgericht Hamburg die Klage des ersten Klägers Bernhard Sommerer (45) zunächst abgewiesen, weil die Beweislage nicht ausreiche - das Verfahren gilt als eine Art Musterprozess für alle weitere Klagen. Der Anwalt vom Sommerer, der Hamburger Arbeitsrechtler Holger Thieß, kündigte jedoch an, in die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht zu gehen.

Im Herbst wird nun mit einer Entscheidung gerechnet, die auch Bedeutung für andere Flughafen-Beschäftigte in Deutschland haben könnte.

Wie im Fall des Hamburgers Sommerer sind die Fluggast-Kontrolleure vielfach nicht mehr Mitarbeiter der Bundespolizei, sondern privater Sicherheitsdienste. Nach Auffassung der Kläger um Sommerer handelt es sich dabei um verdeckte und schlechter bezahlte Leiharbeit, die der Staat in einem sensiblen Sicherheitsbereich ausgegliedert habe. In Wahrheit seien sie immer noch in die feste Kommandostruktur der Bundespolizei eingebunden, so die Begründung. Nach Berechnung seines Anwalts verdient Sommerer monatlich rund 500 Euro weniger, als wenn er beim Staat angestellt wäre, wie es die Kontrolleure früher waren.