Die Familienhelferin vom Rauhen Haus, die für die Betreuung der vor knapp einem Jahr unterernährt verstorbenen Lara zuständig war, muss sich jetzt doch vor dem Amtsgericht Harburg verantworten. Das Landgericht hat einer Beschwerde der zuständigen Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Anklage gegen die Betreuerin zugelassen.

Mitte Februar hatte das Amtsgericht die Klage der Staatsanwaltschaft "aus rechtlichen Gründen" abgelehnt und die Hauptverhandlung nicht eröffnet. Grund: Nach Auffassung der Harburger Richter habe die Betreuerin nicht gegen ihre "objektive Sorgfaltspflicht" verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde eingelegt.

Unterdessen geht der Streit um die politische Verantwortung für Laras Tod weiter. Wenige Tage vor dem Todestag richtet die CDU ihren Fokus erneut auf den Bezirk Mitte.

Der Familienexperte Stephan Müller forderte eine Selbstbefassung des Familienausschusses zur Haltung des Bezirks. Für diesen sei der Fall mit der Einstellung der Ermittlungen gegen den zuständigen Jugendamtsmitarbeiter geklärt, so Müller. Das Ursachengeflecht sei aber nicht vollständig entwirrt. Insbesondere beim Betreuungswechsel vom ASD Süderelbe zum ASD Wilhelmsburg sieht die CDU noch ungeklärte Versäumnisse.

Mitte-Bezirkschef Markus Schreiber (SPD) zeigte sich über das "Schwarze-Peter-Spiel" verärgert. Neuerliche Schuldzuweisen würden Lara nicht wieder lebendig machen. Wichtiger sei jetzt zu klären, was besser gemacht werden müsse. Dazu stehe man in engem Austausch mit der Sozialbehörde.