Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Scientologen abgewiesen, der die Hansestadt darauf verklagt hatte, Informationen zu seiner Person herauszugeben. Die Stadt hatte das Ansinnen des Scientologen zuvor mit Verweis auf eine Ausschussklausel im Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Danach müssen Informationen, die die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Scientology betreffen, nicht herausgegeben werden. Das Gericht bestätigte jetzt die Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmenorm. Die Leiterin der Arbeitsgruppe, Ursula Caberta, begrüßte die mit dem Urteil gewonnene Rechtssicherheit. Das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung mit der verfassungsfeindlichen Ausrichtung von Scientology begründet.