Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) der Bürgerschaft kann vorläufig keine Akten der HSH Nordbank beschlagnahmen. Das Amtsgericht Hamburg lehnte einen Antrag des Ausschusses ab. Der PUA müsse sich zunächst auf das Verfahren einlassen, das die HSH Nordbank vorgeschlagen habe, um die Interessen ihrer Kunden und Geschäftspartner zu schützen. Danach sollen Vertreter des Ausschusses - in der Regel der Vorsitzende Harald Krüger (CDU) sowie der Leiter des Arbeitsstabes Wolfgang Reichel - gemeinsam mit der Bank die fraglichen Unterlagen sichten und dann gemeinsam einschätzen, welche der Dokumente wichtig sind.

Das hält Krüger für nicht praktikabel. "Ich kann vielleicht für die CDU beurteilen, welche Akten wir für wichtig halten, aber doch nicht für die anderen Fraktionen", sagte er dem Abendblatt. Im Übrigen sei der Arbeitsaufwand überhaupt nicht abzuschätzen, da niemand wisse, wie viele Tausend Akten durchzusehen seien. Krüger: "Wir werden sicher Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen." Darüber werde der PUA am 5. März beraten.

Die HSH Nordbank erklärt stets, dass sie die Arbeit der Untersuchungsausschüsse in Hamburg und Kiel voll unterstütze und hat den Ausschüssen jeweils mehr als 40 Aktenordner mit etwa 12 000 Seiten Dokumenten geliefert. "Es sind derzeit keine Zweifel an der Bereitschaft der Bank in Betracht zu ziehen, alle im Antrag bezeichneten Dokumente zur Sichtung vorzulegen, die über potenzielle Beweisbedeutung verfügen", heißt es daher im Beschluss des Amtsgerichts.

Dennoch gibt es Streit darum, welche Unterlagen die Bank den Parlamentariern zur Verfügung stellen muss. Die Ausschüsse, die aufklären sollen, wie es zu den Milliardenverlusten der HSH kam, hatten unter anderem die vollständige Vorlage sämtlicher Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle verlangt.