Gespart wird überall, auch im Gesundheitswesen. Derzeit stehen einige Hamburger Krankenhäuser in der Kritik, Dienstleister für eine "Patientenprämie" mit dem Entlassungsmanagement beauftragt zu haben. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist häufig eine weiterführende Betreuung von Patienten, zum Beispiel durch Pflegedienste, notwendig. Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Entlassungsmanagement (Sozialdienst) anzubieten, das in Absprache mit dem Patienten Regelungen trifft. Laut Senat beauftragen einzelne Krankenhäuser aus Kostengründen externe Dienstleister. In den vergangenen Wochen hatten sich Zweifel an der Zulässigkeit dieser Praxis gehäuft.

"Angeblich verdienen die schwarzen Schafe dabei erheblich. Es ist der Eindruck entstanden, dass Menschen in einem akuten Zustand der Hilflosigkeit möglicherweise meistbietend an Pflegeeinrichtungen vermittelt werden", kritisierte SPD-Sozialexperte Dirk Kienscherf. Und weiter: "Es wäre schön gewesen, wenn Senator Wersich auf die aktuellen Entwicklungen zügiger reagiert hätte." Nachdem der Sozialbehörde eigenen Angaben zufolge keine gesicherten Erkenntnisse vorgelegen hatten, reagiert Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) nun auf die Kritik. Eine Medizinrecht-Kanzlei soll im Auftrag der Hamburger Gesundheitsbehörde ein Gutachten erstellen, in dem das Entlassungsmanagement vor allem in den Punkten Wettbewerbsrecht und Patientenschutz untersucht wird.

"Im Gesundheitswesen herrscht zunehmender Wettbewerb und Kostendruck. Da ist es nachvollziehbar, dass Krankenhäuser versuchen ihre Kosten zu senken", sagte Wersich. "Auf den ersten Blick erscheint es pfiffig, das Entlassungsmanagement kostenfrei durch externe Dienstleister durchführen zu lassen. Aber es bleiben doch Zweifel, dass dies noch innerhalb der Regeln unserer sozialen Marktwirtschaft geschieht. Dies möchte ich insbesondere im Sinne des Patientenschutzes unabhängig und eindeutig klären." Kienscherf betonte unterdessen, dass die Funktionsfähigkeit der Sozialdienste insgesamt unter die Lupe genommen werden müsste.