Ein perfider Fall von Hundeklau? Oder hat die alte Dame ihren jungen, weißen Schäferhund der 43-Jährigen Susanne Sch. freiwillig überlassen?

Es ist ein verworrener Fall, mit dem sich das Amtsgericht Altona gestern befasst. Aufklären kann es ihn nicht. Vor allem deshalb nicht, weil die Hauptbelastungszeugin, Maria B., wegen eines Oberschenkelhalsbruches nicht erscheinen und aussagen kann. Unterschlagung wirft die Staatsanwaltschaft Susanne Sch. zur Last: Sie soll den Welpen von Maria B. für 200 Euro verkauft haben - obgleich die Besitzerin ihr den Hund lediglich zur Pflege überlassen habe.

Die 43-Jährige mit der langen Mähne und den hochhackigen Lederstiefeln spricht gern von ihrer Tierliebe. Nur deshalb habe sie den Hund mit nach Hause genommen, gleich als sie die alte Dame in einem Kaufhaus traf. Mit ihr war sie flüchtig bekannt, ab und an plauschten sie über Vierbeiner - so auch am 3. Juni. Unter Tränen habe ihr die gehbehinderte Frau berichtet, der junge Hund habe sie umgerissen, überfordere sie, sei zu stürmisch und belle nur. "Sie sagte: Der muss ins Tierheim. Sofort!"

630 Euro Arbeitslosengeld erhält Susanne Sch. Sie hat keinen Beruf erlernt, aber sie hat ein großes Herz für Tiere. Vier Schäferhunde gehören ihr bereits. Sie sah den Welpen, "unterernährt und verstört". Die drohende Abschiebung ins Tierheim vor Augen habe sie spontan entschieden: "Der muss da raus, ganz schnell."

Gegen 50 Euro "Schutzgebühr" habe sie den Hund dann zu sich geholt - nicht vorübergehend, sondern endgültig, wie sie glaubte. Direkt darauf habe sie den Hund ihrer Freundin Silke H. geschenkt. Doch H. sei mit dem Tier nicht zurechtgekommen und habe es an eine Bekannte gegeben, die nun obdachlos sei. 200 Euro habe Silke H. für das Tier genommen - Schutzgebühr, versteht sich. Nun fehle von Hund und Halterin jede Spur.

Die Anklage sieht im Hunde-Fall von einer weiteren Verfolgung ab: Weil die Zeugin fehlt, sei ein Urteil kaum zu erwirken. Ein Vorwurf wegen Ladendiebstahls steht aber noch im Raum. Einen Pullover im Wert von 14,99 Euro ließ Sch. in einer Rewe-Filiale mitgehen. Das Gericht verhängt dafür eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 15 Euro.