Es war eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der Nachkriegszeit: Sieben Monate schleppte sich der Prozess um die umstrittenen albanischen Investoren Burim (45) und Bashkim (41) Osmani vor dem Hamburger Landgericht hin. Im Oktober 2008 verurteilte es Burim Osmani wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Die Bundesrichter haben wegen verfahrensrechtlicher Fehler einer Revision stattgegeben und den Fall ans Landgericht zurückverwiesen. Folge: Der Prozess um Burim Osmani muss neu aufgerollt werden. Gutachten, Zeugenbefragungen - die komplette Beweisaufnahme muss wiederholt werden. Fest steht schon jetzt: Der Fall wird ähnlich langwierig - und teuer.

Und das alles wegen eines vermeidbaren Verfahrensfehlers. Im sogenannten Selbstleseverfahren, das angewandt wird, damit in der mündlichen Verhandlung keine extrem umfangreichen Akten verlesen werden müssen, waren Urkunden eingeführt - aber nicht korrekt protokolliert worden. "Das Protokoll enthält keinen Eintrag zum Abschluss des Selbstleseverfahrens. Damit fehlt der formale Nachweis dafür, dass die Berufsrichter und die Schöffen von dem Wortlaut der Urkunden Kenntnis genommen haben", sagt Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn. Die Dokumente bezogen sich jedoch nur auf Burim Osmani. Sein Bruder Bashkim, der zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hatte ebenfalls Verfahrensrügen erhoben, drang damit aber beim BGH nicht durch - damit ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.

Die Große Strafkammer Acht sah es damals als erwiesen an, dass die Brüder bei einer Volksbank in Lauenburg (Schleswig-Holstein) über Strohmänner Millionenkredite erschlichen hatten. Die Bank war dadurch fast ruiniert worden. Das geliehene Geld soll Burim Osmani unter anderem in Immobilienprojekte an der Reeperbahn investiert haben. Voraussichtlich im kommenden Jahr beginnt das Revisionsverfahren. Osmani sitzt seit März in Hamburg eine dreijährige Haftstrafe ab, ist gegenwärtig Freigänger - bereits im Februar 2008 hatte ihn das Landgericht Würzburg wegen Betrugs verurteilt. Ob Osmani die Kosten für beide Prozesse wird tragen müssen, ist vom Ausgang des Revisionsverfahrens abhängig. Bei einem Freispruch müsste die Staatskasse für die Kosten aufkommen.