Im Fall der getöteten Blankeneser Kaffee-Erbin Verena Jansen gibt es keine juristische Fortsetzung: Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Verteidigung der verurteilten Totschlägerin Adelheid B. verworfen, teilte die Staatsanwaltschaft in Stade mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts Stade rechtskräftig.

Die Richter hatten die 52-jährige Adelheid B. Ende Juni zu vier Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Hausfrau aus Sülldorf die 75 Jahre alte Verena Jansen am 28. Juli 2008 in einem Maisfeld nahe Kakerbeck (Landkreis Stade) getötet hat. Nachdem der alten Dame beim Trinken eines tödlichen Medikamentencocktails das Giftglas aus der Hand geglitten war, erwürgte Adelheid B. ihre Bekannte.

Der Prozess, in dem das komplexe Beziehungsgeflecht der beiden ungleichen Frauen im Vordergrund stand, erregte bundesweite Aufmerksamkeit. Erst vier Wochen nach dem Auffinden der Leiche konnte Verena Jansen identifiziert werden. Die unter einem Helfer-Syndrom leidende Adelheid B. hatte vor Gericht beteuert, die alte Dame habe der Lebensmut verlassen, sie habe ihr beim Sterben helfen wollen. Ihre Verteidigerin qualifizierte die Tat als Tötung auf Verlangen, das Gericht als Totschlag in einem minderschweren Fall.