Der Bezirkliche Ordnungsdienst soll Jagd auf den Straßenköter machen, respektive den armen Hund, der den Köter an der Leine führt.

Hamburg. Der deutsche Waidmann liebt sein Revier. Besonders schöne und ganz neue Jagdgebiete tun sich jetzt in Altona auf. Die herrlichen Parkanlagen an der Elbe zum Beispiel. Hier werden sich ganz besondere Jäger auf die Pirsch begeben: Der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD). Vom Amt offiziell beauftragt, soll der BOD Jagd auf den gemeinen Straßenköter machen, respektive den armen Hund, der diesen Köter an der Leine führt und gegen das Gesetz verstößt, indem er sich nicht um dessen tierische Hinterlassenschaften kümmert.

Damit die Kasse in Hamburgs westlichem Bezirk besser gefüllt wird, sind die BOD-Mitarbeiter von Amts wegen angewiesen, bei Hundehaltern keine Gnade mehr walten zu lassen. Wer die Hinterlassenschaft seines vierbeinigen Lieblings nicht entfernt, wird auf der Stelle mit 30 bis 200 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten. Kostenfreie Verwarnungen sind nicht mehr erwünscht.

Der Grund ist nach Auskunft des Bezirks Geldnot, denn der BOD soll sich über Bußgelder selber finanzieren. Monatlich würden 1000 Euro fehlen. Der Bezirk Altona sei im vergangenen Jahr zu zögerlich gewesen, was das Durchgreifen im Allgemeinen und den Griff in des Bürgers Geldbörse im Besonderen betrifft.

"Die BOD-Einnahmen anderer Bezirke haben unseren BOD mitfinanziert" heißt es. Damit solle nun Schluss sein.

Zurück in die schönen Parks in Altona: Folgende Jagdszenen werden sich dort wohl bald abspielen. Frühmorgens, wenn nicht nur die wunderschöne Landschaft, sondern auch die frische Elbluft das Herz und das Befinden stärken, geht der amtliche Nachlass-Jäger auf die Pirsch, versteckt sich möglicherweise hinter einem Baum. Pfeift vielleicht ein fröhlich Liedchen, das so gar nicht zu dem gnadenlosen Tun passt.

Wird nun so ein armer Hund beim Gesetzesverstoß erwischt, muss der Jäger feststellen, ob die Tat fahrlässig (das kostet bis 30 bis 100 Euro) oder vorsätzlich (50 bis 200 Euro) war. Hier mag man sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen. Der Bezirk beantwortet sie mit der Konsistenz: Fahrlässig sei zum Beispiel tierischer Durchfall. Was unsere Auffassung bestätigt: Jäger und ihr Schutzpatron St. Bürokratius sind schon sehr speziell.