Beschuldigter räumt Taten ein und spricht von “schwerer Schuld“. Ihm droht ein dauerhafter Klinik-Aufenthalt.

Sein Blick scheint ins Leere zu gehen, der junge Mann im Gerichtssaal mit seinen Gedanken weit, weit weg. Anton W. schwebt irgendwo in seiner eigenen Welt - verschlossen, verwirrt, abgekapselt von allem, was um ihn herum geschieht. Unfähig, die Augen auf die Frau ihm gegenüber zu richten. Die Frau, die so offensichtlich maßlos leidet, von Kummer gebeugt, in Tränen aufgelöst. Die ihren Sohn verloren hat durch ein brutales, sinnloses Verbrechen - eine Tat, die Anton W. begangen hat. Aber für die der 20-Jährige nicht wirklich verantwortlich gemacht werden kann, weil er offenbar unter einem Wahn litt.

Deshalb geht es jetzt vor der Jugendkammer des Landgerichts nicht um eine etwaige Gefängnisstrafe, sondern um die dauerhafte Unterbringung des 20-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik. Zwei Taten, ein versuchter Mord und ein Totschlag, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit, werden dem Schüler aus Rahlstedt vorgeworfen. Zunächst hat Anton W. laut Staatsanwaltschaft am 27. Juli vergangenen Jahres auf dem Gelände des "Spiritual Healing Open Air Festivals" in Brandenburg einem Bekannten, den er massierte, plötzlich gedroht: "Ich töte dich." Im nächsten Augenblick soll er dem 32-Jährigen hinterrücks mit einem Metallteil auf den Kopf geschlagen und erst von ihm abgelassen haben, als eine weitere Person hinzukam. Das Opfer erlitt durch die Tat unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. Vier Wochen später, so heißt es in der Antragsschrift, habe Anton W. den 19-jährigen Gymnasiasten Anton Ch., einen Freund von ihm, im Volksdorfer Wald erwürgt.

Der junge Mann, dem diese Verbrechen vorgeworfen werden, spricht an diesem ersten Verhandlungstag nicht selbst. "Ich räume die Taten ein", lässt der reglos und mit hängenden Schultern dasitzende Beschuldigte durch seinen Anwalt erklären. Anton W. könne "nicht einordnen, warum dies geschehen ist", heißt es weiter. Er wisse, dass er jemanden schwer verletzt und einen anderen getötet habe. Er habe "das Gefühl, eine schwere Schuld" auf sich geladen zu haben. Anton W. leide unter einer "schweren seelischen Erkrankung", betont dazu sein Anwalt. Der 20-Jährige werde "sich mit den Vorwürfen auseinandersetzen müssen", dies müsse aber unter medizinischer Begleitung geschehen.

Die Wahnvorstellungen sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft "vermutlich auf exzessiven Drogenkonsum zurückzuführen", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers. Laut Ermittlungen hatte Anton W. seit zwei Jahren Cannabis und halluzinogene Pilze konsumiert. "Daraus hat sich ein Wahnerleben herausgebildet."

Ein Wahn, der ihn offenbar zwang zu töten. Das spätere Opfer im Volksdorfer Wald muss geahnt haben, was ihm bevorstand. "Mama, ich werde jetzt sterben", sagte Anton Ch. laut Ermittlungen über Handy zu seiner Mutter, bevor die Verbindung abbrach und der 19-Jährige erwürgt wurde. Danach hatte der Täter einen Arzt, der mit dem Auto unterwegs war, angehalten und um Hilfe für seinen angeblich verunglückten Freund gebeten. Diesem sei ein Ast auf den Kopf gefallen, hatte Anton W. behauptet und war kurz darauf verschwunden. Der Arzt hatte das Opfer nicht mehr wiederbeleben können.

Warum nur? Warum musste mein Sohn sterben? Gemartert von diesen Gedanken scheint die Mutter des Toten zu sein. Das Gesicht eine Maske der Verzweiflung und der Trauer, sitzt sie im Gerichtssaal, ganz dicht gerückt an ihren zweiten Sohn, in seinem Arm Halt suchend und Stütze. Das andere Opfer von Anton W., der 32 Jahre alte Sven K., ist zu diesem ersten Verhandlungstag nicht erschienen. Er sei "sehr geschockt durch die Tat und fast verstorben dabei", sagt sein Anwalt. Der 32-Jährige wolle es sich im Moment möglichst nicht antun, Anton W. gegenüberzusitzen.

Am nächsten Verhandlungstag, am 2. März, wird er es tun müssen. Dann ist der Mann als Zeuge geladen.