Vier oder fünf Schlangen und einige Mäuse seiner Ex-Freundin soll Christian B. nach einem Streit mit der ehemaligen Lebensgefährtin aus seiner Wohnung im 2. Stock auf die Straße geworfen haben. So lautete der Vorwurf gestern vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Außerdem wurde B. vorgeworfen, seine Ex-Freundin der Tat bezichtigt und damit die Polizei getäuscht zu haben.

Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an geständig, gab aber an, unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Das Amtsgericht verurteilte Christian B. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Vortäuschens einer Straftat. Des Weiteren verbot es ihm, ab sofort Nagetiere und Reptilien zu halten. Dazu muss B. die Kosten des Verfahrens tragen.