Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt für Erwachsene 359 Euro. Kinder haben Anspruch auf 60 bis 80 Prozent vom Regelsatz: 60 Prozent (unter sechs Jahre), 70 Prozent (unter 14 Jahre) und 80 Prozent (unter 15 Jahre). Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig erklärt hat, muss der Bund neue Regelsätze festlegen. Politiker und Experten forderten mittlerweile mehr Sachleistungen und eine Kürzung der Regelsätze. So könnten die Länder mit verschiedenen Angeboten dazu beitragen, dass Hartz-IV-Kinder nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden: etwa mit kostenfreiem Essen in Kitas und Schulen oder Sozialkarten für verbilligten Eintritt in Museen.