Einen Verkaufsschlager hatte er verfasst. Ein Buch, das so einschlagen könnte wie der Bestseller "Feuchtgebiete" - davon war Roland K. überzeugt. "Ein heißer Sommer" nannte der 60-Jährige sein Werk, in dem er "erotische Geschichten aus dem DDR-Alltag" schilderte. "Keine Schmuddelliteratur", wie der Mann betont. Sondern ein Buch, das "beste Presse" bekommen habe. Insofern, meinte er, müsse jeder Konzern mehr als bereit sein, das Buch zu vertreiben. Doch das Unternehmen Edeka, das er als potenziellen Geschäftspartner auserkoren hatte, ging auf sein Angebot nicht ein - und seine Rechnung damit nicht auf.

Er hätte es dabei bewenden lassen können. Doch Roland K. machte gehörig Druck - und landete deshalb vor dem Amtsgericht. Versuchte Erpressung wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, weil er gedroht haben soll, Informationen über verdorbene Säuglingsnahrung an die Öffentlichkeit zu geben. Wenn das Unternehmen seine Bücher nicht vertreibe, stehe er vor dem finanziellen Ruin und werde die Handelskette "mit in den Strudel reißen", schrieb er laut Anklage.

"Das ist so geschehen, und es tut mir auch schlimm leid", sagt Roland K. bedrückt. Er habe die Briefe jedoch "nicht aus einer Laune, sondern aus einer Notlage heraus" abgefasst. Er sei verzweifelt gewesen, weil seine Firma durch eine Brandstiftung enorm geschädigt worden sei und ihm Zwangsversteigerung und Insolvenz drohten. Als seine Tochter dann bei dem Unternehmen Säuglingsnahrung gekauft hatte, deren Haltbarkeitsdatum seit sechs Monaten abgelaufen gewesen sei, "war das ein Schock für uns und eine Gesundheitsgefährdung für das Kind". Deshalb habe er in die Briefe mit hineingeschrieben, dass er die Öffentlichkeit einschalten könnte. "Aber natürlich hätte ich das nie wirklich getan." Mit seinem Buch habe er "Trendliteratur verfasst, wie sie millionenfach über den Ladentisch geht", meint der Angeklagte. Insofern sei sein Angebot für das Unternehmen ein gutes Geschäft.

Letztlich erkennt das Gericht auf versuchte Nötigung und verhängt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 20 Euro. Versuchte Erpressung liege nicht vor, denn Roland K. habe nicht geglaubt, dass die Handelskette einen finanziellen Nachteil erleiden würde. Der Angeklagte nickt. An einen Erfolg für "Ein heißer Sommer", glaubt er weiter und verkündet: "Wir haben jetzt dafür eine eigene Website."