Die Universität Hamburg wird gegen das Urteil des Arbeitsgerichts im Fall Angelika Fournés gegen die Universität vom Mittwoch, 3. Februar 2010, in Berufung gehen. Das bestätigte Birgit Kruse, Sprecherin der Universität, gegenüber dem Abendblatt. Die Universität habe in diesem Fall einfach eine andere Rechtsauffassung, so Kruse.

Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in dem Verfahren im Sinne der Klägerin entschieden. Die Privatdozentin sah die Beendigung ihrer Vertretungsprofessur als ungültig an, weil ihr im laufenden Wintersemester von der Universität weitere Veranstaltungen genehmigt wurden. Die Universität argumentierte, man habe nichts von der andauernden Tätigkeit der Dozentin gewusst.

Der Anwalt von Angelika Fournés sagte zu den weiteren Plänen seiner Mandantin gegenüber dem Abendblatt: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar." Frau Dr. Fournés werde deshalb so weiterarbeiten wie vorher und ihre Pflichten als Professorin voll erfüllen. Die Wissenschaftlerin sei darüber hinaus zur Kooperation und zu Gesprächen über eine weitere Zusammenarbeit mit der Universität bereit. Diese Zusammenarbeit erachte Angelika Fournés vor allem wegen ihrer Studenten und deren anstehenden Prüfungen als wünschenswert. Sollte man sie aber an ihrer Arbeit hindern oder ihr kein Gehalt bezahlen, gebe es dagegen das Mittel der Zwangsvollstreckung, so der Rechtsanwalt.