Abendblatt: Laut Hochtief werden die Verteuerungen und Verspätungen durch nachträgliche Sonderwünsche der Stadt verursacht - stimmt das?

Karin von Welck: Was Hochtief als Sonderwünsche bezeichnet, sind im weit überwiegenden Teil Detaillierungen, die im November 2008 mit Hochtief vertraglich festgelegt worden sind.

Abendblatt: Wie realistisch ist Ihr Festhalten am Eröffnungstermin im Mai 2012, den Hochtief als definitiv gestorben bezeichnet?

Von Welck: Wir sehen in den Äußerungen von Hochtief den Aufbau einer Maximalposition und halten den Termin für machbar. Allerdings: Wenn unser Vertragspartner vor ernsten Problemen steht, müssen wir das prüfen, unabhängig davon, dass wir vertraglich einen Anspruch auf termingerechte Fertigstellung haben.

Abendblatt: Wer trägt die politische Verantwortung? Und wer übernimmt die Konsequenzen?

Von Welck: Zunächst einmal müssen wir klären, welche Vertragspartei welche Probleme verursacht hat. Ich freue mich, dass Hochtief sich jetzt bereit erklärt hat, in diesen Klärungsprozess einzusteigen.

Abendblatt: Ist ein langer, heftiger Rechtsstreit mit Hochtief jetzt überhaupt noch zu vermeiden?

Von Welck: Wir haben mit Hochtief einen strukturierten Klärungsprozess vereinbart, in dem wir die Probleme Punkt für Punkt prüfen werden.