Chefarzt Prof. Dr. Rudolf Ott hat sich erfolgreich gegen das Albertinen-Krankenhaus durchgesetzt, in dem er als Chirurg arbeitet. Ott erhält alle ihm zustehenden Kompetenzen zurück, die ihm durch die Teilung von Arbeitsbereichen verloren gegangen waren. Das Hamburger Arbeitsgericht billigte seine einstweilige Verfügung.

Hintergrund des Streits ist, dass das Albertinen seinen Top-Mediziner möglicherweise loswerden will. Verfehlungen oder Unregelmäßigkeiten in Otts Arbeitsbereich sind nicht bekannt. Im vergangenen Jahr hatte sich das Haus mit Otts Behandlungserfolgen vor allem in der Darmkrebsmedizin noch geschmückt. Trotzdem hat Richterin Benita von Beyme den Eindruck, dass Ott "herausgeekelt" werden soll. Gestern sagte sie: Es gehe darum, dass "beide Seiten das Gesicht wahren". Der Ruf des christlichen Hauses Albertinen und eines hoch bezahlten Chirurgen könnten beschädigt werden. Deshalb schlug die Richterin eine Vermittlung vor. Otts Anwältin würde sich darauf einlassen. Albertinen-Sprecher Fabian Peterson sagte: "Natürlich verhalten wir uns rechtskonform und werden Professor Ott auf seinem bisherigen Arbeitsplatz wieder einsetzen. Daraus sich ergebende Fragen werden in den nächsten Tagen geklärt."

Ott hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass das Krankenhaus offene Stellen wieder besetzt. Als Otts Büro in einen entlegenen Gebäudeteil verlagert, seine OP-Zeiten ohne Grund verändert und die Chefarzt-Aufgaben neu verteilt wurden, zog er vor Gericht.