Kiez-Makler Bashkim Osmani ist nicht zu schnell gefahren. Die Angeklagte Tanja M. hatte sich die Geschichte offenbar ausgedacht.

Hamburg. Der schnelle Wagen, ein Porsche 911, passte zum Mann, aber der Mann passte nicht zur Geschichte: Die hatte sich Tanja M. offenbar ausgedacht. Die 34-Jährige hatte vorsätzlich falsch behauptet, Immobilieninvestor Bashkim Osmani habe mit ihrem Porsche 911 im April 2009 in Oranienburg (Brandenburg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen. Tatsächlich soll der Fahrer jedoch ihr damaliger Lebensgefährte Jens B. gewesen sein.

Um ihn vor einem Verfahren zu schützen, so die Staatsanwaltschaft, habe Tanja M. gegenüber der Polizei die falsche Aussage gemacht. Bashkim Osmani, im Herbst 2008 wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (nicht rechtskräftig), war in diesem Fall unschuldig.

Gestern musste sich Tanja M. wegen der falschen Verdächtigung vor dem Amtsgericht Wandsbek verantworten. Die 34-Jährige ist nach eigenen Angaben Geschäftsführerin einer Immobilienfirma, geriet jedoch im Vorjahr in die Privatinsolvenz und lebt nun von 400 Euro Gehalt im Monat. In welcher Verbindung sie mit Osmani steht, dazu wollte sie sich nicht äußern. Nur ein vager Hinweis: Man habe über die Firma miteinander zu tun gehabt, sagte die elegant gekleidete Frau mit den langen, blonden Haaren - Geschäftspartner also.

Der Beamte vom Polizeirevier 37, Matthias L. (49), hatte Tanja M. als Zeugin vernommen. "Sie sagte, dass sie den Wagen an Osmani verliehen hat." Auf den "Blitzerfotos", die der Beamte ihr vorlegte, habe sie ihn eindeutig identifiziert. Das LKA, an das er die Bilder schickte, habe die Sache aber richtiggestellt: Bei dem Fahrer handele es sich nicht um Osmani. "Haarsträubend" nannte der Verteidiger die Aussage des Polizisten. Er habe nachträglich die von Tanja M. unterschriebene Aussage "fingiert", indem er die vermeintlich "zweifelsfreie Identifizierung" Osmanis durch die Angeklagte hinzugefügt habe.

Die Richterin glaubte dem Polizisten und verurteilte Tanja M. zu einer Geldstrafe von 600 Euro. "Sie hätten anhand der Bilder sofort erkennen müssen, dass es nicht Osmani war."