Im April 2008 hatte Andreas K. die Stelle als “Geschäftsbereichsleiter Finanzen und Investitionen“ angetreten.

Hamburg. Das Albertinen-Diakoniewerk in Hamburg hat rund 2800 Mitarbeiter und gehört zu den großen Arbeitgebern der Stadt. Zu den verantwortungsvollen Posten innerhalb der Albertinen-Zentrale Dienste GmbH (AZD), einem Tochterunternehmen, gehört der "Geschäftsbereichsleiter Finanzen und Investitionen". Diese Position trat Andreas K. im April 2008 an. Aber was die Verantwortlichen in der Personalabteilung offensichtlich nicht wussten: Der 46-Jährige war im März 2008 vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen Untreue und Urkundenfälschung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt: "Der Angeklagte hat in vier Fällen im Zeitraum zwischen Dezember 2004 und Februar 2007 unter Verwendung fingierter Rechnungen insgesamt mehr als 110 000 Euro vom Konto seines damaligen Arbeitgebers auf sein eigenes überwiesen", sagte Oberstaatsanwalt Andreas Lins von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Vor Gericht habe Andreas K. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der damalige Arbeitgeber von Andreas K. waren die Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw). Hier war der Familienvater Finanzchef und hatte Prokura.

Durch eine Regelprüfung der Innenrevision fiel Ende 2007 auf, dass er von Konten der Stadtwerke Geld veruntreut hatte. Nachdem Andreas K. von seinem Arbeitgeber mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, hat er sofort gekündigt. Auf Abendblatt-Anfrage sagte Holger Hanson, Vorsitzender der Geschäftsführung der Neubrandenburger Stadtwerke: "Nur unter Umgehung aller Regelwerke war dieser Vorgang möglich. Hier war sehr viel kriminelle Energie im Spiel."

Dass Andreas K. wegen Untreue und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt wurde, erfuhren die Verantwortlichen des Albertinen-Diakoniewerks erst durch eine Abendblatt-Anfrage. Dazu Albertinen-Sprecher Fabian Peterson: "Wir mussten feststellen, dass seit April 2008 ein Mitarbeiter im Geschäftsbereich Finanzen und Investitionen der AZD beschäftigt war, der zuvor wegen eines Vermögensdelikts verurteilt worden war." Dieser Sachverhalt sei bis vor wenigen Tagen nicht bekannt gewesen, so Peterson weiter.

Aber wie konnte es dazu kommen, dass Andreas. K. trotz seiner kriminellen Vorgeschichte eingestellt wurde? Dazu Peterson: "Zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens lag eine rechtskräftige Verurteilung noch nicht vor", so Peterson. Fest steht: Anfang Februar 2008 wurde eine Stellenanzeige im Abendblatt veröffentlicht. Im April 2008 trat Andreas K. dann die Stelle als Geschäftsbereichsleiter an, da war er bereits verurteilt.

Auf die schriftliche Anfrage hin, ob es bei der Vergabe der wichtigen Position spezielle Kontrollmechanismen gab, erhielt das Abendblatt keine Antwort von Peterson. Das gilt auch für die Frage, wie viele Bewerber es auf die Stelle gab und ob Herr K. für diese Position empfohlen wurde: "Wir bitten um Verständnis dafür, dass weitere Details zum Auswahlverfahren aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten nicht gemacht werden können", sagte Peterson.

Seit dem 23. Dezember, also unmittelbar nach der Abendblatt-Anfrage, arbeitet Andreas K. nicht mehr für das Albertinen-Diakoniewerk: "Wir haben das Arbeitsverhältnis nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter in gegenseitigem Einvernehmen beendet", so Peterson.

Außerdem wurde ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt. Das soll nun prüfen, ob es während der Tätigkeit von Andreas K. zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist: "Davon ist aber aufgrund der geltenden Richtlinien in unserem Unternehmen nicht auszugehen", sagte Peterson. Das Albertinen-Diakoniewerk betreibt in Hamburg unter anderem zwei Krankenhäuser und mehrere Senioren-Wohnanlagen.