Die Regierungsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für die künftige "Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf" geeinigt. Nach der Schulgesetznovelle, die im Sommer 2010 in Kraft tritt, haben behinderte Schüler das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Hamburg folgt damit als eines der ersten Bundesländer den Vorgaben der Uno-Behindertenrechtskonvention. "Das Recht auf Integration ist der Weg zu besserer Bildung für Kinder mit Behinderungen", sagten die schulpolitischen Sprecher Marino Freistedt (CDU) und Michael Gwosdz (GAL). Im nächsten Schuljahr soll in jedem Anmeldeverbund mindestens eine integrativ arbeitende Primarschule und in jeder Region eine Stadtteilschule vorhanden sein, das Angebot soll schrittweise angepasst werden. Die bisherigen Förderschulen bleiben erhalten. Zudem werden sonderpädagogische Bildungszentren geschaffen. Als wichtige Grundlagen werden eine frühe Erstdiagnose und ein individuelles Förderkonzept vorgeschrieben.