Die Volksrepublik Bangladesch und die Union Myanmar streiten um die Abgrenzung ihrer Meeresgebiete im Golf von Bengalen - nun haben die beiden Parteien den in Hamburg ansässigen Internationalen Seegerichtshof eingeschaltet. Nachdem der Fall zunächst bei einem Schiedsgericht lag, wurde auf Bitten der beiden Länder am 14. Dezember ein Verfahren zur Beilegung der Streitigkeiten eingeleitet.

Im umstrittenen Gebiet, rund 50 Seemeilen südwestlich der Insel St. Martin, standen sich nach Angaben von "Asia Online" bereits im Vorjahr Marinetruppen gegenüber, nachdem Myanmar, wie zuvor angekündigt, im Golf von Bengalen nach Öl geforscht hatte. Experten vermuten, dass die bengalische Bucht reich an Bodenschätzen ist. Beide Länder seien deshalb stark daran interessiert, dort möglichst große Anteile in Besitz zu nehmen. Bangladesch jedoch bestünde darauf, dass das Areal innerhalb seiner territorialen Grenzen liegt.

Die Zuständigkeit im Streitfall soll nun der Internationale Seegerichtshof ausüben. Die Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten von Bangladesch habe in ihrem Schreiben vom 13. Dezember festgestellt, dass "der ehrenwerte Seegerichtshof nunmehr das einzige Gremium für die Beilegung der Streitigkeit zwischen den Parteien darstellt." Der Fall sei der 16., der vor dem Internationalen Seegerichtshof verhandelt werde.