Alle anderen Mitarbeiter gehen leer aus. Zahlung verstößt gegen Senatsbeschluss für städtische Unternehmen.

Dieser Tarifabschluss könnte noch für einigen Ärger sorgen: Nach einer Regelung der Hochbahn sollen künftig die Mitarbeiter, die Mitglied in der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sind, jährlich 150 Euro mehr, Auszubildende 80 Euro mehr bekommen. Alle anderen Kollegen gehen leer aus. Kritiker sehen in dieser Regelung eine Bevorteilung der Gewerkschaftsmitglieder.

Bei Ver.di wehrt man sich gegen diesen Vorwurf. "Die Zahlung leistet lediglich einen Ausgleich für die gezahlten Mitgliedschaftsbeiträge", sagt der Ver.di-Verhandlungsführer Max Leininger. Der Mitgliedsbeitrag betrage ein Prozent des Bruttolohns und läge in der Summe sogar noch deutlich über den 150 Euro. "Nichtmitglieder, die von den Gewerkschaftsaktivitäten profitieren, sind also immer noch besser gestellt als die Mitglieder", so Leininger.

Deutliche Kritik kommt dagegen von Ludwig Görtz, dem Inhaber und Geschäftsführer des gleichnamigen Hamburger Schuhhauses, der Mitglied im Hochbahn-Aufsichtsrat ist. "Mit so einem Beschluss werden Mitarbeiter erster und zweiter Klasse geschaffen", sagt er. Die Gewerkschaft betreibe Eigenwerbung auf Unternehmenskosten. Zudem ist es vollkommen unverständlich, warum die Hochbahn als städtisches Unternehmen einem solchen Tarifabschluss zustimmt: Die Senatskommission für öffentliche Unternehmen hat dazu eine ganz klare Haltung. Die Kommission, deren Vorsitzender Finanzsenator Michael Freytag (CDU) ist - gleichzeitig ist er Vorsitzender des Hochbahn-Aufsichtsrates -, hat beschlossen, dass in Hamburg eine Bevorteilung einzelner Belegschaftsteile explizit ausgeschlossen werden soll, es eine Differenzierung zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern nicht geben soll.

Warum Michael Freytag, obwohl er diesen Beschluss in der Kommission mitgefasst hat, diese Unterscheidung trotzdem bei der Hochbahn zulässt, konnte die Finanzbehörde am Freitag nicht beantworten. Michael Freytag ist zurzeit dienstlich in der Türkei. Gekippt werden könnte die bisherige Regelung aber noch durch das Urteil in einem ähnlichen Fall: Vor dem Bundesarbeitsgericht klagt die Hamburger Hafen und Logistik GmbH (HHLA) gegen eine vergleichbare Regelung. Hier geht es um einen Bonus von 260 Euro, exklusiv für Ver.di-Mitglieder. "Maßgeblich für die rechtliche Einschätzung ist, ob der Bonus Druck auf nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter ausübt, sich einer Gewerkschaft anzuschließen", erklärt der Arbeitsrechtler Christian Oberwetter.

Bei der Hochbahn steht man zu der Bonusregelung, will aber das Urteil zum HHLA-Verfahren abwarten. "Wir werden uns daran orientieren und die Regelung gegebenenfalls anpassen", sagt die Hochbahn-Sprecherin Tina Allerheiligen. Einen Termin für die Gerichtsverhandlung gibt es noch nicht.