"Eine neue dramatische Entwicklung zeichnet sich im Fall Kilb ab", berichtete das Abendblatt am 10. November 1959. "Der frühere persönliche Referent des Bundeskanzlers, Ministerialrat Hans Kilb, hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter des Bonner Landgerichtes eingelegt. Gleichzeitig hat Kilb durch seinen Rechtsanwalt angekündigt, daß er sich vorbehalte, zivile Schadenersatzansprüche wegen der erlittenen Untersuchungshaft geltend zu machen. Die 7. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, die Hauptverhandlung in den gegen Kilb eingeleiteten Strafverfahren zu eröffnen."

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