Unangebracht

Kommentar "Lammerts Problem mit der Staatsferne", Hamburger Abendblatt, 28. Oktober

Der Kommentar ist unangebracht. Staatsferne muss man von öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten fordern, wenn die Politik wünscht oder erhofft, realpolitische Ereignisse parteiisch positiv darzustellen, aber solches hat der Bundestagspräsident nicht gemeint. Es ging darum, das (Wahl-)Volk die konstituierende und besonders repräsentative Sitzung des Parlaments auch in einer direkten Fernsehübertragung miterleben zu lassen. Hier wird nicht Staatsferne erwartet, sondern wäre Staatsnähe zu erwarten gewesen.

Helmut von Binzer, per E-Mail

Informationsauftrag

Die Staatsferne der beiden Sendeanstalten sehe ich darin, dass diese sich gerne vom Staat genehmigen lassen, ihre Zwangsgebühren in fast jährlich wiederkehrendem Rhythmus zu erhöhen, aber ein politisches Ereignis, das (von seltenen Ausnahmen abgesehen), nur einmal alle vier Jahre stattfindet, mit Verachtung zu strafen. Passt das zu dem Informationsauftrag, den die beiden Sender haben? Für mich manifestiert sich darin die "politische Reife" der Programmverantwortlichen, der seichten Unterhaltung einem solchen Ereignis den Vorzug zu geben. Dieses Verhalten hat Herr Lammerts zu Recht in seiner Eigenschaft als Bundestagspräsident kritisiert.

Jochen Kramb, per E-Mail

Energie sparen

Kaum jemand schaut sich eine Bundestagssitzung an, nur weil einer der Etablierten meint, wenn nur mehr Sendungen gezeigt würden, würden auch mehr geschaut. Für mich als 65-Jährigen wäre dies ein Grund zum Energiesparen - ich lasse den Fernseher aus.

Rolf Isert, per E-Mail

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