Ivan D. spielt virtuos Geige. Sein Talent brachte ihm zwar Preise, aber nicht die Bewunderung seiner neuen Kumpel mit der “Gangsta“-Attitüde.

Hamburg. Der junge Mann stammt aus "gutem Hause". Seine Mutter ist Klavierlehrerin, in seiner alten Heimat Russland leben etliche Verwandte mit einem Professorentitel. Ivan D. spielt Geige, virtuos sogar. Das Problem: Sein Talent brachte ihm zwar Preise, aber nicht die Bewunderung seiner neuen Kumpel mit der "Gangsta"-Attitüde. "Ich wollte endlich mal cool vor ihnen wirken", sagt der 19-Jährige mit der Flüsterstimme im Amtsgericht. "Außerdem wollte ich meiner Mama etwas Schönes kaufen." Da fiel die Entscheidung, mit seinem Freund Mehdi S. (17) ein ganz großes Ding zu drehen. Am 6. Mai überfielen die Schüler eine Burger-King-Filiale in der Langenhorner Chaussee.

Den Raub hatten sie einen Monat zuvor geplant. Die Wahl fiel auf die Filiale in Langenhorn, weil Mehdi S. früher dort gearbeitet hatte. Er kannte die Räumlichkeiten in- und auswendig. Auch die Utensilien für den Raubüberfall waren schnell besorgt: Pullover, Dietrich, Taucherbrille. Aus den Pulloverärmeln bastelten sie Masken, die Taucherbrillen brauchten sie, um ihre Augen vor dem Reizgas zu schützen, das sie in dem Fast-Food-Restaurant versprühten. Und mit dem Dietrich knackten sie in Ohlsdorf einen Fiat, den sie als Fluchtfahrzeug missbrauchten. Niemand sollte ihnen auf die Schliche kommen.

"Mit dem Auto sind wir zum Burger King gefahren", sagt Ivan D. Mit Messern und einer Schreckschusspistole bewaffnet, forderten sie die Herausgabe der Kasseneinnahmen und stahlen 7100 Euro aus einem Tresor. Ein Zeuge: "Sie versprühten überall Reizgas." Sie hätten dadurch mehr Zeit gewinnen wollen, sagt Mehdi S., der 17-Jährige mit dem Bushido-Haarschnitt. Nach dem Raub gingen sie essen - ausgerechnet bei der Konkurrenz - bei McDonald's. Doch geheuer war Ivan D. die Sache nicht. Kurz danach stellte er sich der Polizei und gestand die Tat.

Die Verteidigung der Täter beantragt als Strafe Arbeitsauflagen. Das Gericht folgt indes der Staatsanwältin, verurteilt die Schüler nach Jugendrecht wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. "Zwei intelligente, junge Männer ziehen eine schwere Straftat professionell durch", sagt die Richterin. "An einer erheblichen Jugendstrafe führt kein Weg vorbei." Cool sei so eine Tat eben nicht.

Ivan D's Schule hat ihm wegen der Tat einen Verweis angedroht und ihn von einer Klassenfahrt ausgeschlossen. Er möchte 2010 Abitur machen, danach wollte er Jurist oder Polizist werden.