Der Ein-Euro-Job ist eine sogennnte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Die Tätigkeit für Empfänger von Arbeitslosengeld II muss zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse stehen - Ein-Euro-Jobber dürfen also keine Konkurrenz für reguläre Arbeitnehmer sein. Die Arbeit wird mit mindestens einem Euro pro Stunde entschädigt, manchmal auch mehr. Ziel des Ein-Euro-Jobs ist es, Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen.