Ob ein Mieter ein Haustier halten darf, hängt von der Art des Tieres und vom Mietvertrag ab. Das Abendblatt fragte beim Mieterverein zu Hamburg nach. Dort heißt es: Wenn das Tier den Vermieter oder andere Mieter des Hauses stört - beispielsweise durch Lärm oder gar durch die Gefährdung von Menschen - darf der Vermieter das Tier verbieten. Hunde kann der Vermieter schon im Mietvertrag ausschließen. Ein grundsätzliches Haustierverbot ist aber nicht gültig, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Denn Kleintiere, wie Hamster, Zierfische oder Ziervögel, belästigen normalerweise weder Nachbarn noch Vermieter.