Wer noch keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagwahl am 27. September hat, muss sich beeilen. Am Freitag, 11. September, um 14 Uhr läuft die Frist für einen Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ab. "Wer noch keine Unterlagen hat, sollte sich an sein Bezirksamt wenden, um zu klären, ob er im Wählerverzeichnis steht", sagte Landeswahlleiter Willi Beiß. Wählen darf nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die zuständige Wahldienststelle kann beim Hamburg-Service unter Telefon 428 280 erfragt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nur verlegt hat, kann trotzdem wählen. Es genügt der Personalausweis.