Der Senat hat ein neues Gesetz zur Untersuchungshaft auf den Weg gebracht. Es soll die Rechte der Häftlinge stärken.

Hamburg. Das neue Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz räumt Häftlingen für den Zeitraum ihrer Inhaftierung mehr Rechte ein. Justizsenator Till Steffen (GAL): "Untersuchungsgefangene verbüßen keine Strafhaft. Für sie gilt bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung." Dem soll stärker Rechnung getragen werden. Danach sollen Untersuchungshäftlinge künftig grundsätzlich getrennt von anderen Gefangenen untergebracht werden, um zu verdeutlichen, dass sie keine Strafhaft verbüßen.

Grundsätzlich sollen sie in Einzelzellen untergebracht werden, als Schutz für die Privat- und Intimsphäre. Dies soll aber auch Übergriffen durch andere vorbeugen. Weil für diese Maßnahmen Hafträume umgebaut und saniert werden müssen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014.

Die Besuchszeiten der Untersuchungshäftlinge werden erweitert. Erwachsene haben künftig Anspruch auf zwei Stunden Besuchzeit im Monat, bisher war es eine. Jugendliche haben Anspruch auf vier Stunden Besuch im Monat.

Bei der Durchsuchung von Gefangenen muss Hamburg die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts durchsetzen. Danach dürfen Gefangene nur noch dann zur Untersuchung entkleidet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Sicherheit und Ordnung der Anstalt dies erfordern. Wenn zum Beispiel der konkrete Verdacht besteht, der Gefangene könnte Drogen in Körperöffnungen schmuggeln.

Künftig soll auch Untersuchungsgefangenen die Möglichkeit gegeben werden, zu arbeiten oder an einer Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Anders als bei Strafgefangenen ist dies aber freiwillig.

Jetzt werden zunächst die Fachverbände zu dem Gesetzentwurf gehört, bevor es in die Bürgerschaft eingebracht wird. Ziel der Behörde ist es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2010 inkraft tritt.