Im Mittelpunkt der Sozialen Erhaltungsverordnung steht, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden soll. So sollen zum Beispiel Luxussanierungen und damit verbundene Mieterhöhungen verhindert werden. Immobilieneigentümer müssen sich Modernisierungen, die Zusammenlegung von Wohnungen oder den Abriss von Häusern vom Bezirk genehmigen lassen. Im Zuge der Erhaltungsverordnung tritt in Hamburg automatisch eine weitere Verordnung in Kraft: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird genehmigungspflichtig.