Er zieht und zieht sich in die Länge: Ein Jahr war der Prozess um den mutmaßlich betrunkenen Kapitän, der mit seinem Schiff eine Brücke gerammt hatte, bereits ausgesetzt worden.

Jetzt erschwert ein möglicher Verfahrensfehler den Fortgang: Gestern äußerte der Anwalt des Angeklagten vor dem Amtsgericht Zweifel daran, dass es sich bei der begutachteten Blutprobe um die seines Mandanten handelt. Die Venüle sei nicht korrekt beschriftet worden. Dem polnischen Schiffsführer wurde darauf im Gericht eine Speichelprobe entnommen. Per DNA-Nachweis soll überprüft werden, ob es sich bei der Blutprobe um die des Angeklagten handelt.

K. führte am 19. März 2007 einen Schubverband über die Norderelbe. Laut Anklage habe der alkoholisierte Mann die Durchfahrtshöhe der Freihafenbrücke falsch eingeschätzt, ein Wendemanöver eingeleitet und sei dann mit einem Pfeiler der Neuen Elbbrücke kollidiert. Um den Prozess nicht weiter in die Länge zu ziehen, drängt der Richter zur Eile. Am 16. September soll wieder verhandelt werden.