A: abbuddeln (2)

In Folge 192 war abbuddeln für untergehen natürlich richtig, aber ich kenne noch eine weitere Bedeutung, nämlich duun maken , also jemanden unter Alkohol setzen. Dann hieß es: den hebbt se ganz fürchterlich afbuddelt , mit der Folge, dass das "arme" Opfer total blau war.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wiedenbeck

Ö: Överpedder

Moin, in Ergänzung zum in der Folge 191 beschriebenen "ondulierten Gang" fällt mir der Överpedder ("Übertreter") ein. Eigentlich wird damit das In-die-Leere-Treten beim Fahrradfahren bei kaputtem Tretlager beschrieben; der Överpedder passiert aber auch so manchem Fußgänger, z. B. dem Heimkehrer vom sonntäglichen Frühschoppen. Die zu Hause mit dem verkochten Mittagessen wartende Oolsch (liebevoll für "Alte" oder die von meinem Vadder gern erläuterte Abkürzung für "Oh, lieber Schatz") war dann meist mucksch (übellaunig).

Ralf Pannek

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