Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, rät den Bürgern, die Briefwahl per Post beantragen wollen, den Antrag nicht als Postkarte, sondern in einem verschlossenen Umschlag zu versenden. "Der Schutz der eigenen persönlichen Daten sollte in jedem Fall den geringfügigen Mehraufwand für das Porto und für den Briefumschlag rechtfertigen." In diesen Tagen erhalten die 1,25 Millionen Wahlberechtigten in Hamburg ihre Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 27. September.