Ein Bordellbetrieb ist keine Vergnügungsstätte - zu dieser zunächst überraschenden Einschätzung ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg in einem aktuellen Urteil gekommen.

Hamburg. Dem künftigen Betreiber des heftig umstrittenen Freudenhauses an der Angerburger Straße im Bezirk Wandsbek kommt das durchaus gelegen. Seine Chancen, das geplante Bordell einzurichten, sind gestiegen. Das OVG hob auch einen vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp auf. Die untere Instanz hatte noch geurteilt, das Etablissement sei kein Gewerbebetrieb, sondern eine Vergnügungsstätte - und passe daher nicht zur Automeile am nahen Friedrich-Ebert-Damm. (tha)