Das Urteil des Landgerichts Aachen gegen einen Komplizen des Reemtsma-Entführers Thomas Drach ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision des zu sechs Jahren Haft verurteilten Bernd Dieter Kramer ab. Der 60-Jährige hatte 250 000 Dollar und sechs Millionen Schweizer Franken Lösegeld aus der Entführung des Hamburger Millionärs Jan Philipp Reemtsma transportieren und verstecken lassen.